„Wohnort“ in Gerichtsstandsklausel einer Versicherung ist Wohnort bei Klageerhebung (03.04.2023)
Stellen Versicherungsbedingungen einer ausländischen Lebensversicherung in einer Gerichtsstandsklausel auf den Wohnort des Versicherungsnehmers ab, kommt es auf den Wohnort bei Klageerhebung – nicht bei Vertragsschluss – an, entschied das Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG).(OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.02.2023 – 7 U 66/21)