Wohnungskündigung wegen Zahlungsverzuges verfassungsgemäß (03.04.2017)

Die Verfassungsbeschwerde einer Mieterin in einem Räumungsrechtsstreit wegen Mietrückstände nach Wohnraumkündigung wegen Eigentumsverkauf wurde verworfen. Dies hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden.(VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 28.03.2017 – Lv 1/17)

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