Yoga-Kursleiterin ist als Lehrerin rentenversicherungspflichtig (05.07.2023)
Selbstständig tätige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Yoga-Kursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterfällt. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.(Hessisches LSG, Urteil vom 28.06.2023 – L 2 R 214/22)