Zahlung von Kindergeld an elternlose Flüchtlingskinder darf nicht von Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden (05.05.2015)

Die Zahlung von Kindergeld an Kinder, die ohne Eltern schon lange in Deutschland leben, weil sie nicht abgeschoben werden können und deshalb über einen entsprechenden Aufenthaltstitel verfügen, kann nicht von einer Erwerbstätigkeit abhängig gemacht werden. Dies entschied das Bundessozialgericht.(BSG, Urteil vom 05.05.2015 – B 10 KG 1/14 R)