Zeitarbeitsfirma muss Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen: Abschluss des Tarifvertrages mit „Christlicher“ Tarifgemeinschaft CGZP war vorsätzliche Umgehung des Lohngesetzes (14.12.2015)

Das Sozialgericht Berlin hat entschieden, dass eine Zeitarbeitsfirma 25.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss, weil sie ihre Mitarbeiter mehrere Jahre lang vorsätzlich nach einem unwirksamen Tarifvertrag bezahlt hat, statt den höheren gesetzlichen Mindestlohn zu gewähren. Auf Zusagen aus der Politik, eine Beitragsnachforderung zu verhindern, durfte die Firma nicht vertrauen.(SG Berlin, Urteil vom 09.07.2015 – S 143 KR 1920/12)