Zeiten der Beschäftigung während Strafhaft sind nicht als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen (16.10.2018)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass Zeiten der Beschäftigung während einer Strafhaft nicht als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden können.(SG Karlsruhe, Gerichtsbescheid vom 30.07.2018 – S 11 R 4137/17)