Zeiten einer unwiderruflichen Freistellung für Höhe des Arbeitslosengelds relevant (30.08.2018)

Das Bundessozialgericht hat, dass die während der Freistellung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses gezahlte und abgerechnete Vergütung bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes als Arbeitsentgelt einzubeziehen ist.(BSG, Urteil vom 30.08.2018 – B 11 AL 15/17 R)