Zimmermann hat Anspruch auf Versorgung mit einem Hörgerät auf einem Ohr als Folge einer als Berufskrankheit anerkannten Lärmschwerhörigkeit (17.02.2015)
Das Sozialgericht Karlsruhe hat entschieden, dass die Berufsgenossenschaft verpflichtet ist, einen als Zimmermann beschäftigten Versicherten wegen der Folgen einer als Berufskrankheit anerkannten Lärmschwerhörigkeit mit einem Hörgerät auf dem linken Ohr zu versorgen.(SG Karlsruhe, Urteil vom 06.02.2015 – S 1 U 1147/14)