Zirkus in der Schule: Jobcenter muss für Teilnahme nicht zahlen (13.04.2022)

Der 3. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Schülerin gegenüber dem Jobcenter keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten hat, die ihr für die Teilnahme an einem auf dem Schulgelände durchgeführten Zirkusprojekt entstehen.(LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.04.2022 – L 3 AS 39/20)