Zuerkennung eines Teil-Grades der Behinderung von 80 für psychische Erkrankung setzt nicht zwingend Psychotherapie voraus (27.12.2018)
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass die Zuerkennung eines Teil-Grades der Behinderung von 80 für eine psychische Erkrankung nicht zwingend die Durchführung einer Psychotherapie voraus setzt, wenn sich aus den Ergebnissen der Ermittlungen im Übrigen zur Überzeugung des Gerichts ergibt, dass schwere soziale Anpassungsschwierigkeiten vorliegen und dem Betreffenden die Einsichtsfähigkeit in die…(SG Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.05.2018 – S 25 SB 1515/17)