Zulässige betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung (07.09.2017)

Ein Arbeitgeber kann wegen einer beabsichtigten Betriebsstilllegung betriebsbedingte Kündigungen aussprechen. Voraussetzung ist aber, dass die Stilllegungsabsicht zum Kündigungszeitpunkt ernsthaft und endgültig vorliegt. Nicht erforderlich ist, dass er vor Ablauf der Kündigungsfristen sämtliche Arbeiten einstellt oder die Arbeitnehmer vorab über die geplante Betriebsstilllegung informiert. Der Arbeitgeber muss auch…(LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.01.2017 – 5 Sa 51/16)