Zuständigkeit für Umzugskosten bei Zerrütteten Familienverhältnissen (21.03.2017)
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat das Jobcenter des Landkreisesn Northeim vorläufig verpflichtet, einer 18-jährigen Auszubildenden eine Zusicherung für einenn Umzug aus der Wohnung ihrer Mutter zu gewähren. Die Zusicherung wurde ihr zuvor mit dern Begründung verweigert, die junge Erwachsene habe die Kosten für die eigene Wohnungn vorrangig aus Jugendhilfeleistungen des Sozialamtes des Landkreises Northeim zun bestreiten.(LSG Niedersachsen, Beschluss vom 02.02.2017 – L 11 AS 983/16 B ER)