Kompetenz und Vertrauen:
Notar Bodenstaff in Werl: Ihre Anliegen im Fokus – Zielgerichtet, unkompliziert, persönlich.
Sie suchen einen Notar, der sich auf Ihre individuellen Bedürfnisse konzentriert? Ihre Zeit ist wertvoll – daher legen Sie gleichzeitig Wert auf eine zügige Abwicklung?
Bei uns sind Sie richtig. In allen notariellen Angelegenheiten bieten wir Ihnen umfassende Beratung und für Sie maßgeschneiderte Lösungen. Sie profitieren von unserer guten Erreichbarkeit und effizienten Prozessen. Wir garantieren Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Anliegen. Von der Beurkundung bis zur Abwicklung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der auf Auseinandersetzungen um das Thema Arbeit spezialisiert ist. Dabei muss er Lösungen finden, denn es geht um die wirtschaftliche Existenz!
Bei uns sind Sie richtig. Langjährige Spezialisierung rund um Thema Arbeit und Arbeitsmarkt machen uns zu ihrem verlässlichen Partner. Vom Vorstellungsgespräch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – wir stehen Ihnen zur Seite.
Wir modellieren das Recht für Sie:
Ihr Recht in besten Händen
Aktuelle Entscheidungen
Busfahrer darf nach grob fahrlässig verursachten schweren Verkehrsunfall ordentlich gekündigt werden (17.04.2026)
Wer als Busfahrer aufgrund überhöhter Geschwindigkeit und zu geringen Abstands grob fahrlässig einen Verkehrsunfall mit hohem Schaden und Schwerverletzten verursacht, muss mit der ordentlichen Kündigung seines Arbeitsverhältnisses rechnen. Das hat das Arbeitsgericht Elmshorn entschieden.
(ArbG Elmshorn, Urteil vom 11.02.2026 - 3 Ca 1504 d/25)
Unterlassene oder fehlerhafte Massenentlassungsanzeige führt zur Unwirksamkeit der Kündigungen (01.04.2026)
Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
(BAG, Urteil vom 01.04.2026 - 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22)









