Kompetenz und Vertrauen:
Ihr Notar und Rechtsanwalt

Notar Bodenstaff in Werl: Ihre Anliegen im Fokus – Zielgerichtet, unkompliziert, persönlich.

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Bei uns sind Sie richtig. In allen notariellen Angelegenheiten bieten wir Ihnen umfassende Beratung und für Sie maßgeschneiderte Lösungen. Sie profitieren von unserer guten Erreichbarkeit und effizienten Prozessen. Wir garantieren Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Anliegen. Von der Beurkundung bis zur Abwicklung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der auf Auseinandersetzungen um das Thema Arbeit spezialisiert ist. Dabei muss er Lösungen finden, denn es geht um die wirtschaftliche Existenz!

Bei uns sind Sie richtig. Langjährige Spezialisierung rund um Thema Arbeit und Arbeitsmarkt machen uns zu ihrem verlässlichen Partner. Vom Vorstellungsgespräch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – wir stehen Ihnen zur Seite.

Wir modellieren das Recht für Sie:

Ihr Recht in besten Händen

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Aktuelle Entscheidungen


Im Fall eines sogenannten „Württemberger Testaments“ ist streng zwischen den Pflichten des Testamentsvollstreckers und des personengleichen Nießbrauchnehmers zu differenzieren (05.12.2025)

Haben Eheleute die gemeinsamen Kinder zu Erben eingesetzt, dem länger lebenden Ehegatten aber gleichzeitig bis zu dessen Tod den Nießbrauch an dem Nachlass eingeräumt sowie ihn zum Testamentsvollstrecker ernannt, kommt eine Entlassung des Testamentsvollstreckers nur dann in Betracht, wenn er seinen Pflichten als Testamentsvollstrecker grob pflichtwidrig nicht nachgekommen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am...

(OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.11.2025 - 21 W 93/25)


Teilzeitkräfte haben bei Diskriminierung Anspruch auf Gleichbehandlung mit Vollzeitbeschäftigten (14.11.2025)

Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist.

(BAG, Urteil vom 13.11.2025 - 6 AZR 131/25)


News

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24. August 2023

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Das Berliner Testament – Vorsicht Bindungsfalle
24. August 2016

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