Kompetenz und Vertrauen:
Notar Bodenstaff in Werl: Ihre Anliegen im Fokus – Zielgerichtet, unkompliziert, persönlich.
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Bei uns sind Sie richtig. In allen notariellen Angelegenheiten bieten wir Ihnen umfassende Beratung und für Sie maßgeschneiderte Lösungen. Sie profitieren von unserer guten Erreichbarkeit und effizienten Prozessen. Wir garantieren Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Anliegen. Von der Beurkundung bis zur Abwicklung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
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Wir modellieren das Recht für Sie:
Ihr Recht in besten Händen
Aktuelle Entscheidungen
Im Fall eines sogenannten „Württemberger Testaments“ ist streng zwischen den Pflichten des Testamentsvollstreckers und des personengleichen Nießbrauchnehmers zu differenzieren (05.12.2025)
Haben Eheleute die gemeinsamen Kinder zu Erben eingesetzt, dem länger lebenden Ehegatten aber gleichzeitig bis zu dessen Tod den Nießbrauch an dem Nachlass eingeräumt sowie ihn zum Testamentsvollstrecker ernannt, kommt eine Entlassung des Testamentsvollstreckers nur dann in Betracht, wenn er seinen Pflichten als Testamentsvollstrecker grob pflichtwidrig nicht nachgekommen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am...
(OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.11.2025 - 21 W 93/25)
Teilzeitkräfte haben bei Diskriminierung Anspruch auf Gleichbehandlung mit Vollzeitbeschäftigten (14.11.2025)
Verstößt eine tarifliche Norm gegen das Diskriminierungsverbot befristet beschäftigter Arbeitnehmer nach § 4 Abs. 2 TzBfG und ist deshalb gemäß § 134 BGB (teil)nichtig, hat der benachteiligte Arbeitnehmer Anspruch darauf, so behandelt zu werden wie die vergleichbaren Dauerbeschäftigten, ohne dass den Tarifvertragsparteien zuvor die Möglichkeit zur Korrektur ihrer diskriminierenden Regelung einzuräumen ist.
(BAG, Urteil vom 13.11.2025 - 6 AZR 131/25)








