Kompetenz und Vertrauen:
Ihr Notar und Rechtsanwalt

Notar Bodenstaff in Werl: Ihre Anliegen im Fokus – Zielgerichtet, unkompliziert, persönlich.

Sie suchen einen Notar, der sich auf Ihre individuellen Bedürfnisse konzentriert? Ihre Zeit ist wertvoll – daher legen Sie gleichzeitig Wert auf eine zügige Abwicklung?

Bei uns sind Sie richtig. In allen notariellen Angelegenheiten bieten wir Ihnen umfassende Beratung und für Sie maßgeschneiderte Lösungen. Sie profitieren von unserer guten Erreichbarkeit und effizienten Prozessen. Wir garantieren Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Anliegen. Von der Beurkundung bis zur Abwicklung – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Sie brauchen einen Rechtsanwalt, der auf Auseinandersetzungen um das Thema Arbeit spezialisiert ist. Dabei muss er Lösungen finden, denn es geht um die wirtschaftliche Existenz!

Bei uns sind Sie richtig. Langjährige Spezialisierung rund um Thema Arbeit und Arbeitsmarkt machen uns zu ihrem verlässlichen Partner. Vom Vorstellungsgespräch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses – wir stehen Ihnen zur Seite.

Wir modellieren das Recht für Sie:

Ihr Recht in besten Händen

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Aktuelle Entscheidungen


Kündigungsschutzklage des R. Abou-Chaker gegen Bushido überwiegend abgewiesen (31.07.2026)

Das Arbeitsgericht Berlin hat über eine Kündigungsschutzklage des Herrn Rommel Abou-Chaker gegen den als Bushido bekannten Herrn Anis Ferchichi entschieden und die zweite von mehreren Kündigungen für wirksam erachtet. Hinsichtlich der Widerklage auf Rückzahlung von 180.000 EUR war nach Erledigung der Hauptsache nur noch über die Kosten zu entscheiden, die das Arbeitsgericht Herrn Ferchichi auferlegt hat.

(ArbG Berlin, Urteil vom 31.07.2026 - 13 Ca 2144/26)


BGH stärkt Vertragserben gegen Schenkungen auch wenn sich der Erblasser ein Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag vorbehalten hat (09.07.2026)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein dem Erblasser in einem Erbvertrag vorbehaltenes, aber noch nicht ausgeübtes Recht zum Rücktritt vom Erbvertrag nicht ausschließt, dass der vertraglich eingesetzte Erbe ein Geschenk des Erblassers an einen Dritten von diesem nach dem Tod des Erblassers zurückverlangen kann.

(BGH, Urteil vom 08.07.2026 - IV ZR 256/25)


News

Das Testament vom Notar: Fünf Vorteile und ein großer Trugschluss
24. August 2023

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14. Februar 2019

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Das Berliner Testament – Vorsicht Bindungsfalle
24. August 2016

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