Ausgeschiedener Verwalter muss formal ordnungsgemäße Abrechnung nicht korrigieren (29.04.2024)

Gegen den ausgeschiedenen Verwalter besteht kein Anspruch darauf, die formal ordnungsmäße Abrechnung zu korrigieren. Dies kann vielmehr der neue Verwalter übernehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Pankow entschieden.

(Amtsgericht Berlin-Pankow, Urteil vom 14.02.2024 - 7 C 323/23)