Aktuelle Entscheidungen

Keine Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung gefassten Beschlüsse (11.03.2024)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht deshalb nichtig sind, weil die Wohnungseigentümer an der Eigentümerversammlung nur durch Erteilung einer Vollmacht an den Verwalter teilnehmen konnten. Die Frage, ob sich allein daraus ein Beschlussanfechtungsgrund ergibt, ist offengeblieben.

(BGH, Urteil vom 08.03.2024 - V ZR 80/23)

Keine Modernisierungsmieterhöhung nach Einbau eines nur auf Zwischenetagen haltenden Aufzugs (13.03.2024)

Der Einbau eines Aufzugs rechtfertigt jedenfalls dann keine Modernisierungsmieterhöhung, wenn dieser nur in den Zwischenetagen hält. In diesem Fall liegt keine bessere, schnellere oder barrierefreie Erreichbarkeit der Wohnung und damit keine Gebrauchswertsteigerung im Sinne von § 555b Nr. 4 BGB vor. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

(LG Berlin, Beschluss vom 06.11.2023 - 64 S 126/22)

Lokführerstreik kann weitergehen - Bahn scheitert auch in der zweiten Instanz (12.03.2024)

Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) vom 11. bis 13. März 2024 im Personen- und im Güteverkehr ist nicht rechtswidrig. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht nach der heutigen Berufungsverhandlung entschieden und die Berufung des Arbeitgeberverbandes der Deutsche Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Vorabend zurückgewiesen. Der Eilantrag...

(Hessisches LAG, Urteil vom 12.03.2024 - 10 GLa 229/24)

Betriebsratswahl bei Tesla im März 2024 kann stattfinden (12.03.2024)

In einem von der Gewerkschaft IG Metall eingeleiteten Eilverfahren hat das
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg – anders als erstinstanzlich das Arbeitsgericht
Frankfurt (Oder) – die Durchführung der Betriebsratswahl im März 2024 nicht untersagt.

(LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.03.2024 - 11 TaBVGa 135/24)

Streiks der GDL sind zulässig (12.03.2024)

Die 12. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main hat am Montagabend den Eilantrag des Arbeitgeberverbandes der Deutsche-Bahn-Unternehmen (AGV MOVE) auf Untersagung der angekündigten Streikmaßnahmen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zurückgewiesen (Az. 12 Ga 37/24).

(ArbG Frankfurt am Main, Beschluss vom 11.03.2024 - 12 Ga 37/24)

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